Mittwoch, 27. Februar 2013

Warum die Lohnuntergrenze eben keinen Mindestlohn ersetzt.

Die Union wird mit ihrer hochgepriesenen Lohnuntergrenze den Anforderungen des Arbeitsmarktes in keinster Weise gerecht. Um zu erklären, warum eine Lohnuntergrenze den Mindestlohn, wie die SPD ihn fordert, nicht ersetzen kann, brauche ich nur wenige Sätze.

1. Die Lohnuntergrenze soll regionsabhängig eingeführt werden. Der Unterschied bei den Lohnniveaus zwischen Ost und West wird nach wie vor bestehen bleiben. Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wird also nach wie vor nicht erfüllt.

2. Die Lohnuntergrenze soll personengruppenabhängig eingeführt werden. Frauen werden gegenüber den Männern auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt.

3. Die Lohnuntergrenze soll branchenabhängig eingeführt werden. Es findet eine Benachteiligung einiger Berufsfelder statt.

4. Branchen, in denen bereits Tarifverträge in Kraft sind, sind von der Lohnuntergrenze ausgenommen. Menschen, die an Tarifverträge mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro gebunden sind, sind also von der Regelung ausgenommen und werden nach wie vor benachteiligt. Prekäre Arbeitsverhältnisse bleiben erhalten.

All diese Punkte zeigen: Die Lohnuntergrenze ist in größtem Maße unfair und wird den Arbeitsmarkt nicht stärken können. Sie ist löchrich wie ein Schweizer Käse. 

Deutschland braucht einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro, wie ihn die Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert.

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